Als Pferdebesitzer wissen Sie: Vierbeiner sind manchmal unberechenbar. Stellen Sie sich vor Ihr Pferd scheut und läuft auf die Straße. Was, wenn dadurch zum Beispiel ein Verkehrsunfall verursacht wird?
Wer kommt für die Kosten auf? Laut § 833 BGB gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Für den amitionierten Reiter als auch den Freizeitreiter gibt es eine günstige Lösung, die Sie selber variabel gestalten können. Schon ein minimaler Beitrag entlastet Sie von dem Risiko hoher Kosten.
Das Rundum-Sorglos-Paket für Ihr Pferd bestehend aus 4 Bausteinen: